Die DSGVO fordert zwar keine explizite Verpflichtung, Mitarbeiter regelmäßig zum Thema Datenschutz zu schulen. Dennoch trägt der Verantwortliche – in der Regel die Geschäftsführung des Unternehmens – wesentliche Pflichten, aus denen sich die Notwendigkeit von Schulungen ableiten lässt. Aber ergibt sich daraus tatsächlich eine Verpflichtung, die Belegschaft zu schulen?