Datenschutz Blog

Seit der Einführung der DSGVO ist im Datenschutzes vieles nicht mehr so, wie es einmal war: Wir informieren Sie daher regelmäßig über wichtige Neuigkeiten zu allen Themen rund um die Informationssicherheit.

Webseitencheck nach DSGVO – so schützen Sie sich vor Abmahnungen und Rechtsverstößen

Die seit dem 25. Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt und schützt den Umgang und die Verarbeitung mit und von personenbezogenen Daten und das in jedem EU Land gleichermaßen. Diese Regelungen gelten auch für das Betreiben einer Webseite – alle Webseiten, die nicht rein privaten Zwecken dienen, müssen der DSGVO entsprechen.

Derzeit ist eine große Abmahnwelle im Umlauf, ursprünglich ausgelöst durch das Landgericht München, welches am 20.01.2022 in seinem Urteil (Az.: 3 O 17493/20) die Rechtswidrigkeit der Remote-Einbindung von Google Fonts festgestellt hat. Infolgedessen haben die Abmahnungen seither deutlich zugenommen und immer mehr Privatpersonen und Abmahnkanzleien nutzen das Urteil, um Schadensersatz zu fordern. Dies ruft bei Webseiten-Betreibern große Verunsicherung hervor.

Google Fonts sind von Google bereitgestellte Schriftarten (engl. fonts). Diese Bibliothek ist frei verfügbar und kann sowohl remote als auch lokal verwendet werden. Das Problem: werden Google-Schriften remote genutzt, stellen sie bei jedem Aufruf der Webseite einen Kontakt zum Google-Server her. Bei diesem Vorgang werden automatisch personenbezogenen Daten (einschließlich der IP-Adresse) an Google übermittelt. Da der User keine Kontrolle über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten hat, stellt dies gemäß DSGVO eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar und ist abmahnfähig.

Doch das ist leider noch nicht alles. Um Ihre Webseite DSGVO-konform betreiben zu können, müssen Sie nicht nur auf die korrekte Nutzung von Google Web Fonts achten. Es gibt diverse weitere Punkte, die es zu überprüfen gilt:

  • Verschlüsselung Ihrer Webseite (SSL-Zertifikat)
  • individuell auf Ihre Webseite eingestellte Cookie-Banner
  • Nennung von Social Media Plug-Ins und eingebetteten Videos in der Datenschutzerklärung
  • Gestaltung der Kontaktformulare
  • Datenschutzerklärung
  • Anlegen eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
  • Einsatz von Google Analytics und anderen Statistik Tools
  • Einbindung von Google Maps
  • etc.

Die Überprüfung Ihrer Webseite mit Hilfe von kostenlosen Online-Tools bieten Ihnen leider nur eine trügerische Sicherheit, da Ihre Webseite meist nur anhand von Automatismen untersucht wird. In die Details, z. B. der Formulierung Ihrer Datenschutzerklärung, steigen diese Tools nicht ein.

Um der aktuellen Abmahnwelle zuvor zu kommen, empfehlen wir Ihnen, Ihre Homepage durch einen ausführlichen Webseiten-Check durch Ihren Datenschutzbeauftragten überprüfen zu lassen.

Sollten Sie keinen Datenschutzbeauftragten haben oder generell Bedarf an einer Datenschutzberatung haben, unterstützen wir Sie gerne.