Datenschutz Blog

Seit der Einführung der DSGVO ist im Datenschutzes vieles nicht mehr so, wie es einmal war: Wir informieren Sie daher regelmäßig über wichtige Neuigkeiten zu allen Themen rund um die Informationssicherheit.

Berliner Aufsichtsbehörde verhängt bisher höchstes Bußgeld in Deutschland

Mit rund 200.000 Euro ahndet die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk diverse Einzelverstöße des Unternehmens Delivery Hero, zu dem die Marken pizza.de und Lieferheld zählen. Der Bescheid ist bereits rechtskräftig. Der niederländische Konzern Takeway.com, der Delivery Hero im April 2019 übernommen hat, hat den Bußgeldbescheid akzeptiert und keine Rechtsmittel eingelegt.

Was wird geahndet?

Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat festgestellt, dass in zehn Fällen Konten von ehemaligen Kundinnen und Kunden nicht gelöscht wurden, obwohl die Betroffenen, teilweise bereits seit 2008, die Dienstleistungen des Unternehmens nicht mehr in Anspruch genommen hatten. Weiterhin gab es Beschwerden von acht ehemaligen Kunden, die sich über unerwünschte Werbe-E-Mail beschwert hatten, die das Unternehmen an Sie versendet hatte. So hatte sogar einer der Beschwerdeführer trotz ausdrücklichem Widerspruch, weitere 15 Werbe-E-Mail erhalten. Auch wird Delivery Hero vorgeworfen, ihrer Auskunftspflicht in fünf Fällen nicht oder erst nach Aufforderung der Berliner Datenschutzbeauftragten, nachgekommen zu sein.

Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk richtet sich in der Pressemitteilung mahnend an Unternehmen:

„Das Thema Datenschutz wurde in vielen Unternehmen lange stiefmütterlich behandelt, obwohl es im digitalen Zeitalter ein besonders wichtiges Grundrecht ist. Die DSGVO wirkt dem entgegen. Bei den genannten Unternehmen ist die Bereitschaft zur Aufarbeitung von Mängeln mittlerweile erkennbar. Ich hoffe, dass diese Bußgelder auch auf andere Unternehmen eine mahnende Wirkung entfalten. Wer mit personenbezogenen Daten arbeitet, braucht ein funktionierendes Datenschutzmanagement. Das hilft nicht nur, Bußgelder zu vermeiden, sondern stärkt auch das Vertrauen und die Zufriedenheit der Kundschaft.“

Was sollten Sie sofort tun?

  • Nehmen Sie Betroffenenrechte ernst.
  • Beantworten Sie Auskunftsersuche innerhalb der gesetzlichen Frist.
  • Versenden Sie keine unerwünschten Werbe-E-Mail.
  • Prüfen Sie bestehende E-Mail Liste: Liegt die ausdrückliche Erlaubnis des Kunden zum Versand von Werbe-E-Mail vor? Hat ein Kunde von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht?

Was wir für Sie tun können

Lassen Sie sich von uns im Datenschutz beraten:Wir helfen Ihnen Strategien zu entwickeln, um mit Auskunftsersuchen und anderen Betroffenenrechten richtig umzugehen und diese im Rahmen Ihrer gesetzlichen Verpflichtung zu erfüllen. Unsere Experten stehen Ihnen auch im Bezug auf Löschfristen mit Rat und Tat zur Seite und erstellen mit Ihnen ein Löschkonzept für Ihr Unternehmen. Denn nur so lässt sich datenschutzkonform löschen.

Wenn Sie noch Nachholbedarf bei diesen und anderen Datenschutzthemen haben, bietet Ihnen unser Datenschutzkonzept „DSGVO-Spezial“ eine schnelle Einführung eines wirksamen Datenschutz-Managementsystems. Angefangen vom grundlegenden Datenschutz-Audit über die korrekte Erstellung Ihres Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten, Dokumentation Ihrer technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) bis zur Einführung wirksamer Prozesse zur Erfüllung Ihrer Informationspflicht gegenüber Betroffenen.

Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin mit unseren Datenschutz-Experten: 0451-202715-0